Gebührenzahlung

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erklären Sie sich mit der Abbuchung der Kursgebühren durch die Gemeindekasse March einverstanden. Die Abbuchung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn. Mit einem Klick auf den obigen Link können Sie das Formular herunterladen. 
Liegt uns kein SEPA-Lastschriftmandat vor, erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung. 

Die Kosten für Lehr- und Arbeitsbücher sowie für Fotokopien sind nicht in den Kursgebühren enthalten, sofern bei der Kursausschreibung nicht anders vermerkt.

Mindessteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses beträgt in der Regel 8 Teilnehmende. 
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs mit erhöhter Kursgebühr oder verkürzter Dauer durchgeführt werden.

Ermäßigung

Auf Antrag erhalten Arbeitslose sowie Sozialhilfe-Empfänger auf die Kursgebühr 50 % Ermäßigung bei Sprachkursen und Kursen zu beruflicher Bildung.
Antrag und Nachweis sind vor Kursbeginn vorzulegen.