So melden Sie sich an
Sie können sich telefonisch, per Internet, per Anmeldekarte, per Fax oder persönlich anmelden (Vertragserklärung).
Ist der Kursplatz noch frei, werden Sie verbindlich angemeldet. Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung! Ist kein Platz mehr frei, erhalten Sie eine Nachricht über Ihre (unverbindliche) Aufnahme auf die Warteliste.
Bitte melden Sie sich auch zu Einzelveranstaltungen an.
Mit der Umstellung auf SEPA werden Ihre bisherigen Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate weiter genutzt, um Ihre Kursgebühren einzuziehen.
Bei allen schriftlichen Anmeldemöglichkeiten erklären Sie sich durch die Erteilung eines Lastschriftmandats mit der Abbuchung der Kursgebühren einverstanden. Die Abbuchung erfolgt nach Kursbeginn, entweder zum 15. oder zum 30. eines Monats.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Ihre persönlichen Daten werden in unserer EDV gespeichert und dienen ausschließlich Zwecken der Volkshochschule, einschließlich ihrer werblichen Ansprache.
Abmeldeverfahren
Eine schriftliche Abmeldung ist für Regelkurse ohne Angabe von Gründen bis drei Arbeitstage vor Kursbeginn möglich.
Bei Sprachkursen kann eine fristgerechte Abmeldung bis zum zweiten Kurstermin erfolgen. Liegt bis zum zweiten Kurstermin keine Abmeldung vor, wird die Anmeldung verbindlich und die Kursgebühr fällig. Abmeldungen bei Dozenten/Dozentinnen sind unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Für Wochenendkurse ist die letzte Abmeldemöglichkeit eine Woche vor Kursbeginn.
Bei verspäteter Abmeldung oder Fernbleiben muss die volle Kursgebühr entrichtet werden.
Die VHS behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor.
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Kursleiters geplante Veranstaltungen streichen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestbelegzahl eines Kurses beträgt in der Regel 8 Teilnehmer. Bei weniger Meldungen erfolgt die Durchführung des Kurses nur mit erhöhter Gebühr oder verminderter Dauer.
Ermäßigung
Auf Antrag erhalten Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger auf die Kursgebühr 50 % Ermäßigung bei Sprachkursen und Kursen zu beruflicher Bildung. Antrag und Nachweis sind vor Kursbeginn vorzulegen.
Lehrbücher und Material
Die Kosten für Lehr- und Arbeitsbücher sowie für Fotokopien sind in den Kursgebühren nicht enthalten.