Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER)

Sprachenlernen mit System
Das Kurssystem der vhs Sprachenschule richtet sich nach den Empfehlungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Dabei beschreiben die bei den einzelnen Kursen angegebenen Niveaustufen die Kursziele, nicht die Kenntnisstufen zu Beginn des Kurses.
Der GER ist ein europäisches Stufenmodell, das die jeweiligen sprachlichen Fertigkeiten in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in
einem Raster von sechs international vergleichbaren Niveaustufen festlegt.
Für Sie als Teilnehmende von Sprachkursen hat dies folgende Vorteile:
- Sie können Ihre eigenen Lernfortrschritte gut verfolgen. Jede Stufe enthält
Beschreibungen, die definieren, was Sie bei regelmäßiger, aktiver Mitarbeit
am Ende einer bestimmten Niveaustufe erreicht haben können.
- In vielen Sprachen können Sie die einzenlnen Lernstufen mit einer
international anerkannten Prüfung abschließen.
- Ihre im Rahmen des GER erworbenen Sprachkenntnisse sind international
gültig und vergleichbar.
Online-Veranstaltungen
Die Teilnahme an Online-Veranstaltungen ist eine feine Sache: Sie können bequem von zuhause aus teilnehmen.
Voraussetzung ist ein PC/Laptop oder mobiles Endgerät mit einem stabilen Internetanschluss.
Je nach Dozent*in wird als Plattform zoom, edudip, MS Teams verwendet oder es gibt einen Zugangslink, der direkt in den Browser eingegeben wird.
Den Zugangslink erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung entweder vom Dozenten/von der Dozentin oder von der vhs.
Bitte beachten Sie: Nach dem Versand des Zugangslinks ist eine Abmeldung von der Online-Veranstaltung nicht mehr möglich.
Teilnahmebescheinigungen
Für die Teilnahme an einem Kurs können Sie eine kostenlose Teilnahmebescheinigung erhalten.
Bitte fordern Sie diese bei Bedarf bei der Geschäftsstelle an, wir senden sie Ihnen gern per E-Mail zu.
Volkshochschule und Krankenkassen
Die Krankenkassen haben die Richtlinien für die Erstattung von Kursgebühren für Gesundheitskurse in einem “Leitfaden Prävention” geregelt. Ein Erstattungsantrag geht oft einher mit eigenen Formularen der Kassen, die die vhs ausfüllen und bestätigen soll.
Bitte haben Sie Verständnis, dass außer einer Teilnahmebescheinigung, die wir selbstverständlich auch weiterhin gern für Sie ausstellen, wir keine Fremdformulare bearbeiten oder ausfüllen können.
Krankenkassen, die in der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) organisiert sind, verlangen eine Listung der Kurse in einer Internet-Datenbank. Kurse, die nicht gelistet sind, werden in der Regel von diesen Krankenkassen nicht erstattet/bezuschusst.
Aus personellen und organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich, Gesundheitskurse bei der ZPP zu listen.
Erstattungen für Gesundheitskurse klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.